Hallenordnung – Was dürfen wir und was dürfen wir nicht?

Offene Flammen wie Kerzen, Teelichter #

Kerzen, Teelichter oder ähnliche offenen Flammen dürfen nur mit ausreichend Schutz aufgestellt werden. Es wird eine feuerfeste Unterlage aus z.B. Glas / Keramik benötigt. Dazu zählen auch passende Dekogläser.

Fackeln, Grills oder ähnliche Gegenstände mit offener, verbrennender Flamme dürfen nicht genutzt werden.

Nebelmaschinen #

Nebelmaschinen dürfen nicht genutzt werden, da dadurch die Rauchmelderöffnungen verstopft werden können.

Dekoration aufhängen – Klebestreifen / Heftzwecken #

Zur Befestigung von Einmaltischdecken, Postern, Plakaten oder ähnlichen ist die Nutzung von Klebestreifen untersagt. Dieser sind oft nicht rückstandslos entfernbar und werden auch oft vergessen. Zur Befestigung von Postern oder Aushängen befinden sich Metallleisten an den Wänden. Zudem gibt es im oberen Bereich der Wände hacken woran Seile für die Dekoration genutzt werden können.

Nutzung des Mobiliars #

Die zur Verfügung gestellten Möbel der Bürgerhalle dürfen nicht zweckentfremdet werden. Die regulären Stühle und Tische sind für die Nutzung innen gedacht. Für außen gibt es ein paar Dutzend Stühle die nach Veranstaltungsende oder bei schlechtem Wetter unverzüglich nach innen gebracht werden müssen.

Hinweise für Raucher #

Das Rauchen in der Halle und allen dazugehörigen Räume ist strengstens untersagt! Dazu gehören auch E-Zigaretten, Shishas oder Ähnliches.

Für Raucher gibt es 2 große Aschenbecher die nach der Benutzung entleert werden müssen. Das Entsorgen der Zigarettenreste auf anderer Art und Weise ist nicht erlaubt.

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